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Förderlinie „Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg“
Allgemeine Informationen & Förderschwerpunkte
Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land - Technologieführer für Baden-Württemberg“ möchte die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu erhalten und weiter auszubauen.
Folgende Unternehmensinvestitionen können über diese Förderung unterstützt werden: Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder optimierter Prozesse, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Produkte dienen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bis höchstens 20 Prozent, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten mit höchstens 10 Prozent gefördert werden. Pro Vorhaben kann die Förderung höchstens 400.000 Euro betragen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Gerne können Sie auch das Beratungsangebot des Wirtschaftsförderers im Landratsamt Heidenheim in Anspruch nehmen.