Anzeige Asbest-Arbeiten
Für Asbest gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1993 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Eine Pflicht zur Sanierung besteht indes nicht. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe. Diese Arbeiten erfordern einen Sachkundenachweis und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden
Voraussetzungen
Die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind der Gewerbeaufsicht spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen
Erforderliche Unterlagen
- Anzeigeformular (Formularvorlagen bietet die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg)
Rechtsgrundlage
Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Asbest“