Biogasanlagen – Zulassung beantragen
Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen wird meist Gülle und Pflanzensilage als Substrat eingesetzt. Als Endprodukt wird ein als Gärrest oder Fermentationsrückstände bezeichneter Dünger produziert. Bei den meisten Biogasanlagen wird das entstandene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Das Gas kann jedoch auch gereinigt ins Erdgasnetz eingespeist werden.
Zulassung und Voraussetzungen
Der Betrieb einer Biogasanlage bedarf der veterinärrechtlichen Zulassung, wenn tierische Nebenprodukte als Substrat dienen. Anlagen, in die nur pflanzliches Material eingespeist wird, sind veterinärrechtlich nur registrierpflichtig. Den Antrag auf veterinärrechtliche Zulassung einer Biogasanlage (PDF) (671 KB) können Sie an den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz richten.
Gebühren
Die Kosten werden nach Aufwand und Zeit berechnet, in der Regel 140 Euro (die Zeitgebühr beträgt 14 Euro je angefangene Viertelstunde).