Planung und Bau von Kreisstraßen
Kreisstraßenbauprogramm
Der Kreistag hat am 16.10.2017 auf der Grundlage einer Straßenzustandserfassung ein Kreisstraßenbauprogramm mit insgesamt 30 kreisweiten Straßen- und Bauwerkssanierungsmaßnahmen für die folgenden Jahre beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen sind in dem Plan „Kreisstraßenbauprogramm 2018 ff“ (PDF) (1,5 MB) dargestellt.
Planung von Kreisstraßen
- Planung aller Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen für Kreisstraßen
- punktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zum Beispiel die Beseitigung gefährlicher Kreuzungen und Einmündungen, Kurvenabflachungen und Einbau von Fußgängerüberwegen
Bau von Kreisstraßen
- Aus- und Neubau von Straßen, Kreisverkehrsplätzen und Radwegen
- Neubau und Sanierung von Brücken, Durchlässen und Stützmauern
- Sanierung und Erneuerung von Fahrbahndecken
Hinweise
Für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Die Gemeinden sind für die Gemeindestraßen, die Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen und Gehwege zuständig.