Planung und Bau von Kreisstraßen
Kreisstraßenbauprogramm
Der Kreistag hat im Jahr 2017 auf Grundlage einer Straßenzustandserfassung ein Kreisstraßenbauprogramm mit insgesamt 30 kreisweiten Straßen- und Bauwerkssanierungsmaßnahmen für die folgenden Jahre beschlossen. Im Juli 2026 hat das Gremium der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms zugestimmt. Die einzelnen Maßnahmen sind in dem Plan „Kreisstraßenbauprogramm 2026 ff“ (PDF) (1,7 MB) dargestellt.
Planung von Kreisstraßen
- Planung aller Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen für Kreisstraßen
- punktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zum Beispiel die Beseitigung gefährlicher Kreuzungen und Einmündungen, Kurvenabflachungen und Einbau von Fußgängerüberwegen
Bau von Kreisstraßen
- Aus- und Neubau von Straßen, Kreisverkehrsplätzen und Radwegen
- Neubau und Sanierung von Brücken, Durchlässen und Stützmauern
- Sanierung und Erneuerung von Fahrbahndecken
Hinweise
Für die Planung, den Bau und die Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Die Gemeinden sind für die Gemeindestraßen, die Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen und Gehwege zuständig.
