Gründung eines Unternehmens im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung - Hinweise
Für die Gründung eines Unternehmens im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung ist neben der obligatorischen Gewerbeanmeldung bis auf wenige Ausnahmen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich. Dabei wird zwischen Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr unterschieden.
Bereich des Gelegenheitsverkehrs:
- Verkehr mit Taxen
- Verkehr mit Mietwagen (dabei ist im Gegensatz zum Leihwagen die Vermietung eines Kraftfahrzeuges mit Fahrerin oder Fahrer gemeint)
- Verkehr mit Mietomnibussen
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Omnibussen oder Pkws
Ein genehmigungspflichtiger Linienverkehr liegt vor, wenn zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten regelmäßige Verkehrsverbindungen eingerichtet werden, auf welchen Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- oder aussteigen können. Für die Genehmigung von Linienverkehren ist nicht das Landratsamt Heidenheim, sondern das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung benötigen die Unternehmerinnen oder Unternehmer für den Betrieb des Unternehmens. Darüber hinaus muss jeder Fahrende eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde.