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Kommunalwahlen in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024

Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024

Im Jahr 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Auch das Europäische Parlament wird im Jahr 2024 gewählt.

Den Wahltag für die Wahl des Europäischen Parlaments hat die Bundesregierung auf den 9. Juni 2024 festgelegt.

Auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sind zahlreiche Informationen zur Europawahl eingestellt. Informationen können auch über den Internetauftritt der Bundeswahlleiterin abgerufen werden. Das Europäische Parlament hat ebenfalls Informationen zur Wahl sowie zu den Leistungen der EU ins Netz gestellt.

Als Wahltag für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen ebenfalls der 9. Juni 2024 bestimmt.

Zu den Kommunalwahlen finden sich auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg umfangreiche Informationen.

Im Zuge der Kommunalwahlen ist auch der Kreistag des Landkreises Heidenheim neu zu wählen. Der Kreistag entscheidet als Vertretung der im Landkreis wohnenden Menschen über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises.

In den Kreistag des Landkreises Heidenheim sind insgesamt 40 Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen. Dazu ist der Landkreis in folgende sechs Wahlkreise eingeteilt, wobei die Zahl der zu wählenden Mitglieder für jeden Wahlkreis festgelegt ist:

  • Wahlkreis 1 - Heidenheim (15 Sitze)
  • Wahlkreis 2 - Giengen, Hermaringen (7 Sitze)
  • Wahlkreis 3 - Herbrechtingen (4 Sitze)
  • Wahlkreis 4 - Königsbronn, Nattheim (4 Sitze)
  • Wahlkreis 5 - Gerstetten, Steinheim (6 Sitze)
  • Wahlkreis 6 - Sontheim, Niederstotzingen, Dischingen (4 Sitze)

Die Wählerinnen und Wähler sind in dem Wahlkreis wahlberechtigt, in dem sie ihre Hauptwohnung haben. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Kreistages in ihrem Wahlkreis zu wählen sind.

Wahlvorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern werden von den Parteien und Wählervereinigungen für jeden Wahlkreis gesondert aufgestellt.

Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen können seit dem 20. August 2023 aufgestellt werden. Die Einreichung der Wahlvorschläge beim jeweils zuständigen Wahlleiter kann frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl erfolgen. Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 28. März 2024, 18 Uhr.

Für die Wahl der Kreisrätinnen und Kreisräte im Landkreis Heidenheim können die Unterlagen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen beim Landratsamt Heidenheim angefordert werden.