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Frau Stefanie Bittner
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
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Mängelmeldung im Schornsteinfegerwesen

Feuerungsanlagen (zum Beispiel Feuerstätten, Abgasanlagen, Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke) müssen betriebssicher und brandsicher sein. Die betriebssicheren Feuerstätten prüft die jeweilig zuständige Schornsteinfegerin oder der jeweilig zuständige Schonsteinfeger in der Regel jährlich vor Ort. Werden hierbei Mängel festgestellt wird eine Mängelmeldung der zuständigen Baurechtsbehörde zu Kenntnis und Weiterverfolgung zugesandt. Diese sorgt dann dafür, dass die Mängel in einem angemessenen Zeitraum beseitigt werden.

Im Einzelfall können auch in Abstimmung mit dem jeweiligen Schornsteinfeger bauordnungsbehördliche Anordnung ausgesprochen werden, wie Stillegung der Feuerstätte. Damit wird eine Brandgefahr verhindert.