Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Buchungsplattformen „Landkreis Heidenheim mobil“-App und Callcenter und für die Buchung des ÖPNV-Taxis „Landkreis Heidenheim mobil“ sowie Nutzungsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV-Taxis „Landkreis Heidenheim mobil“

Stand 02.12.2025 

Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Buchungsplattformen „Landkreis Heidenheim mobil“-App und Callcenter und für die Buchung des ÖPNV-Taxis „Landkreis Heidenheim mobil“

(Abschnitt A)

Die Nutzung der Buchungsplattformen „Landkreis Heidenheim mobil“-App (nachfolgend „App“) und Callcenter sowie Buchungen des ÖPNV-Taxis setzen voraus, dass Sie den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie sich diese deshalb sorgfältig durch.

Der Landkreis Heidenheim vermittelt Beförderungsverträge zwischen dem am ÖPNV-Taxi-Angebot teilnehmenden Taxiunternehmen und Nutzenden des ÖPNV-Taxi-Angebots via App oder telefonisch. Der „Nutzende“ ist eine natürliche Person.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Landkreis Heidenheim als Vermittler der Beförderungsleistung und den Nutzenden der Buchungsplattformen App und Callcenter.
  2. Für das Anlegen eines Benutzerkontos und die Buchung des ÖPNV-Taxis ist es erforderlich, dass der Nutzende sich mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig.
  3. Betreiber der App ist der Landkreis Heidenheim. Die technische Plattform wird durch die ioki GmbH im Auftrag des Landkreises Heidenheim bereitgestellt.
  4. Der Landkreis Heidenheim erbringt selbst keine Beförderungsleistungen. Die App dient ausschließlich der Anzeige, Vermittlung und Buchung von Mobilitätsangeboten teilnehmender Mobilitätsdienstleister.

§ 2 Gegenstand und Leistungsumfang

  1. Die Leistung des Landkreises Heidenheim besteht in der Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen via App oder via Callcenter.
  2. Die Anzeige von Mobilitätsleistungen in der App stellt eine unverbindliche Informationsmöglichkeit und Buchungsmöglichkeit des ÖPNV-Taxi-Angebots „Landkreis Heidenheim mobil“ dar, die vom Landkreis Heidenheim zur Verfügung gestellt wird. Der Landkreis Heidenheim übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit der vom Nutzenden angefragten Beförderungsleistung. Der Landkreis Heidenheim übernimmt zudem keine Haftung dafür, dass die von den Taxiunternehmen übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzenden rechtzeitig erreichen, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Landkreises Heidenheim vor. Der Nutzende hat keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung und/oder den Abschluss eines Beförderungsvertrags.

§ 3 Buchungsvoraussetzungen und Nutzung der „Landkreis Heidenheim mobil“-App

  1. Für die Buchung des ÖPNV-Taxis ist eine Registrierung und das Anlegen eines Benutzerkontos erforderlich.
  2. Eine Registrierung kann entweder über die App oder telefonisch über das Callcenter unter Angabe der in der App bzw. vom Callcenter abgefragten Informationen erfolgen.
  3. Die Bereitstellung der App erfolgt durch das Herunterladen der App auf ein geeignetes Endgerät. Die App kann im App-Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden. Die Nutzung der App als solche ist kostenfrei. Der Nutzende hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Entstehende Kosten für die Installation und Nutzung der App aufgrund erforderlicher technischer Voraussetzungen sind vom Nutzenden selbst zu tragen.
  4. Der Nutzende ist stets verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß, vollständig und entsprechend den jeweiligen Vorgaben des Landkreises Heidenheim anzugeben und diese auf einem aktuellen Stand zu halten und zu pflegen.
  5. Minderjährige können sich mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten (in der Regel sind das die Eltern) in der App registrieren und eine Beförderungsdienstleistung buchen.
  6. Das Benutzerkonto wird individuell für jeden Fahrgast erstellt. Der Fahrgast darf seine Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Fahrgäste haften für die Verluste, die aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.
  7. Der Fahrgast verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern.

§ 4 Verfügbarkeit der App

  1. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige und ununterbrochene Verfügbarkeit der App. Der Landkreis Heidenheim ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich beheben zu lassen.
  2. Der Landkreis Heidenheim behält sich vor, die App oder das Callcenter jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z. B. aus Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt. 

§ 5 Haftung

  1. Der Landkreis Heidenheim haftet den Nutzenden gegenüber für Schäden, die der Landkreis Heidenheim, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Landkreis Heidenheim nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzende regelmäßig vertrauen darf.
  3. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Nutzungsrechte an der App

  1. Die App ist urheberrechtlich geschützt. Die Fahrgäste erhalten ein nicht ausschließliches, widerrufliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der App für die Nutzung des ÖPNV-Taxi-Angebots des Landkreises Heidenheim. Dieses Nutzungsrecht des Nutzenden ist jedoch beschränkt auf die Nutzung der Verwendung der App für eigene Zwecke. Es besteht kein weitergehendes Nutzungsrecht für Fahrgäste an der App oder Teilen davon. 
  2. Dem Nutzenden ist es untersagt, die App oder den zugrundeliegenden Software-Code ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben noch in sonstiger Form zu nutzen.

§ 7 Verbotene Nutzung, Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Der Nutzende darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des ÖPNV-Taxi-Angebots „Landkreis Heidenheim mobil“ und in der Art und Weise nutzen, sodass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten.
  2. Dem Nutzenden ist es untersagt, die App zu nutzen, um rechtswidrige, jugendgefährdende, herabwürdigende und/oder anderweitig beleidigende sowie sonstige unrechtmäßige Inhalte hochzuladen, zu speichern, zu übertragen oder zu verarbeiten. Dies beinhaltet auch die rechtswidrige Verarbeitung von Inhalten unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht, Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter.
  3. Der Nutzende wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern. Jede andere Nutzung der App ist untersagt.
  4. Der Nutzende der App ist allein für die von ihm übermittelten Inhalte sowie seine Nutzung der App verantwortlich.
  5. Der Landkreis Heidenheim behält sich das Recht vor, ohne sich dazu zu verpflichten, Inhalte des Nutzenden daraufhin zu überprüfen, ob sie im Einklang mit den nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Nutzungen stehen. Im Falle eines Verstoßes ist der Landkreis Heidenheim berechtigt, nach entsprechender Mitteilung an den Nutzenden, Inhalte des Nutzenden mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu sperren und den Nutzungsvertrag zu kündigen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung sonstiger Ansprüche seitens dem Landkreis Heidenheim.
  6. Werden durch die Nutzung der App durch den Nutzenden Rechte Dritte verletzt, wird der Nutzende die vertragswidrige und/oder rechtswidrige Nutzung der App sofort einstellen. Der Nutzende stellt den Landkreis Heidenheim von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzende oder sonstige Dritte gegen den Landkreis Heidenheim wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzenden auf der App hochgeladenen oder generierten Inhalte geltend machen.

§ 8 Änderungen der Nutzungsbedingungen

  1. Der Landkreis Heidenheim behält sich das Recht vor, die App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
  2. Der Landkreis Heidenheim ist berechtigt, aufgrund von Änderungen am Produkt oder gesetzlicher Anforderungen diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Jede Änderung wird dem Nutzenden kommuniziert und die Zustimmung zu den Änderungen eingeholt. Eine Ablehnung führt zum Nutzungsausschluss.

§ 9 Personenbeförderungsleistungen

  1. Die Durchführung der durch „Landkreis Heidenheim mobil“ vermittelten Personenbeförderungsleistungen ist eine selbständige Leistung, die nicht vom Landkreis Heidenheim, sondern von eigenständigen am ÖPNV-Taxi teilnehmenden Taxiunternehmen erbracht wird. Teilnehmende Taxiunternehmen sind solche, die die konkreten ÖPNV-Taxi-Fahrten mit Fahrzeugen des nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigten Taxenverkehrs im Landkreis Heidenheim durchführen und die Sondervereinbarung „ÖPNV-Taxi“ abgeschlossen haben.
  2. Vertragspartner des Nutzenden dieser Personenbeförderungsdienstleistungen ist das jeweilige Taxiunternehmen.
  3. Der Landkreis Heidenheim vermittelt lediglich die jeweiligen Personenbeförderungsleistungen. Für die Nutzung der Personenbeförderungsdienstleistungen gelten die Nutzungsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV-Taxis „Landkreis Heidenheim mobil“, welche unter Abschnitt B verfügbar sind.
  4. Im Zusammenhang mit Taxifahrten kommt mit der Annahme einer Fahrtanfrage des Nutzenden durch ein Taxiunternehmen ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzenden und dem entsprechenden Taxiunternehmen zustande.
  5. Der Landkreis Heidenheim übernimmt keine Haftung für die Durchführung der Personenbeförderungsleistungen. Für die Erbringung der Personenbeförderungsleistungen sind die Personenbeförderer ausschließlich selbst verantwortlich.

§ 10 Vertragslaufzeit und Beendigung

  1. Der Nutzungsvertrag kommt mit dem Abschluss der Registrierung durch den Nutzenden zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Nutzungsvertrag kann von jeder Partei jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen innerhalb dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein bzw. werden oder sollte diese eine Lücke enthalten, so beeinträchtigt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Nutzungsbedingungen am nächsten kommt.
  2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist der Landkreis Heidenheim.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Nutzende als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

Nutzungsbedingungen für die Nutzung des ÖPNV-Taxis „Landkreis Heidenheim mobil“

(Abschnitt B)

§ 1 Vertragsparteien

Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Fahrgast und dem teilnehmenden Taxiunternehmen, welches die konkrete ÖPNV-Taxi-Fahrt mit Fahrzeugen des nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigten Taxenverkehr im Landkreis Heidenheim durchführt und die Sondervereinbarung „ÖPNV-Taxi“ abgeschlossen hat, zustande. 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Das ÖPNV-Taxi ist ein ÖPNV-Beförderungsangebot des Landkreises Heidenheim, welcher hierfür mit den örtlichen Taxiunternehmen kooperiert.
  2. Das Angebot erlaubt den registrierten Fahrgästen, über die „Landkreis Heidenheim mobil“-App (inkl. Buchungswebseite) (nachfolgend „App“) sowie über das Callcenter Fahrtwünsche einzugeben/anzufragen und Buchungen vorzunehmen. Die Beförderung erfolgt durch Fahrzeuge der am Projekt teilnehmenden Taxiunternehmen, wobei die Fahrzeuge potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt werden.
  3. Das Bediengebiet umfasst die Region Giengen an der Brenz und Dischingen. Die Fahrten starten und enden an den regulären ÖPNV-Haltestellen.
  4. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verkehrsangebotes ist die Registrierung der Fahrgäste und das Anlegen eines Benutzerkontos. Das Verkehrsangebot kann sowohl über die App als auch per Telefon über ein Callcenter bestellt werden. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Anderweitige Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Konfiguration trägt der Fahrgast (z. B. Kosten des Mobilfunkanbieters).

§ 3 Buchung des ÖPNV-Taxis

  • Fahrten mit dem ÖPNV-Taxi können von den Fahrgästen über die App, die Buchungswebseite oder per Telefon über das Callcenter gebucht werden.  
  • ÖPNV-Taxi- Fahrten können nur innerhalb der nachfolgenden Betriebszeiten gebucht werden: 
Tag Giengen Dischingen
Mo - Fr  05:00 - 06:00 Uhr
19:00 - 00:30 Uhr
05:00 - 21:00 Uhr: Feinerschließung, Fahrten nach/von Nattheim
21:00 - 00:30 Uhr: Achse Heidenheim–Nattheim–Dischingen
Samstag 07:00 - 00:30 Uhr 07:00 - 21:00 Uhr: Feinerschließung, Fahrten nach/von Nattheim
21:00 - 00:30 Uhr: Achse Heidenheim–Nattheim–Dischingen
Sonn-/Feiertag 7:00 - 00:30 Uhr 07:00 - 19:00 Uhr: Feinerschließung, Fahrten nach/von Nattheim
19:00 - 00:30 Uhr: Achse Heidenheim–Nattheim–Dischingen
  • Eine ÖPNV-Taxi-Fahrt ist für den Fahrgast nur dann buchbar, wenn keine zumutbare Fahrtmöglichkeit mit dem Bus oder der Bahn besteht und ein freies Fahrzeug zur Verfügung steht. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird überprüft, ob der Start und das Ende einer Tour einschließlich der An- und Abfahrt innerhalb der Betriebszeiten des ÖPNV-Taxi-Angebots liegen. Ist dies nicht der Fall, wird keine ÖPNV-Taxi-Tour generiert und dem Fahrgast keine ÖPNV-Taxi-Fahrt angezeigt bzw. angeboten.
  • Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ oder die mündlichen Annahme der angebotenen Fahrt, kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zwischen dem ausgewählten Taxiunternehmen und dem Fahrgast zustande. Nach der Buchung wird vom Buchungssystem eine entsprechende ÖPNV-Taxi-Tour erzeugt und das vorgesehene Taxiunternehmen erhält einen Fahrauftrag zur Durchführung dieser Tour.
  • Die Fahrgäste, die eine ÖPNV-Taxi-Fahrt gebucht haben, erhalten nach der Bestätigung des Fahrauftrags über die App die folgenden Informationen:
    a) Abfahrtszeitpunkt,
    b) Abfahrtshaltestelle,
    c) Zielhaltestelle,
    d) voraussichtliche Ankunftszeit an Zielhaltestelle,
    e) Gesamtzahl der gebuchten Personen,
    f) angegebene Ticketarten und -preise für die gebuchten Personen
  • Vom Buchungssystem wird der Fahrauftrag zur Durchführung einer Tour an den Fahrer gesendet, der das für eine Tour vorgesehene Fahrzeug fährt. Mit diesem Fahrauftrag werden die folgenden Inhalte an das Fahrzeugendgerät übermittelt:
    a) Fahrtdaten: Entfernung und Dauer der Fahrt
    b) Halteorte: Die Abfolge der anzufahrenden Halteorte mit den geplanten/zugesagten Abfahrtszeiten
    c) Halteortspezifische Informationen:
    - Anzahl ein- und aussteigende Fahrgäste,
    - Anzahl benötigter Sitzplätze,
    - vorgesehene Fahrgäste: Die Informationen über die vorgesehenen Fahrgäste, die an einer Haltestelle zusteigen: 
       a) Name des Fahrgastes
       1. Information darüber, ob ein zusammenklappbarer Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Gepäck zu befördern ist
       2. Anschlusssicherungsinformationen.
    d) Navigationsdaten
  • Der Fahrgast muss die Fahrt persönlich antreten. Eine Übertragung der Buchung an Dritte ist nicht möglich. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Das Absetzen von Fahrgästen erfolgt ausschließlich am angemeldeten Fahrziel.
  • Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

§ 4 Stornierung und No-Show

  1. Die Stornierung einer gebuchten Fahrt durch den Fahrgast ist unentgeltlich nur bis 60 Minuten vor dem geplanten Fahrtantritt möglich. Danach kann vom Taxiunternehmen eine Stornierungsgebühr in der Höhe des Ticketpreises erhoben werden.
  2. Ein Fahrtauftrag darf von einem Taxiunternehmen nur in Notfällen storniert werden (z. B. technischer Defekt, Unfall oder Krankheitsfall). Im Fall einer Stornierung wird vom Buchungssystem versucht, ein anderes Fahrzeug für die Tour zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, muss die ÖPNV-Taxi-Fahrt des Fahrgastes abgesagt werden, obwohl der Fahrgast vorher schon eine Zusage erhalten hatte. Dem Fahrgast entstehen in diesem Fall keine Kosten.
  3. Sind Fahrgäste nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort („No-Show“), besteht keine Wartepflicht des Taxiunternehmens. In diesem Fall entfällt der Beförderungsanspruch und die gebuchte Fahrt kann anderweitig vergeben werden. „No-Show“-Vorfälle können zur Aussetzung des Nutzer-Kontos führen.

§ 5 Allgemeine Pflichten der Fahrgäste

  1. Fahrgäste haben sich während der Fahrt so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Dem Beförderer steht der Fahrpreis weiter zu. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
  2. Das Fahrpersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierter oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Fahrgäste, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährden oder das Wohlbefinden erheblich negativ beeinträchtigen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.
  3. Das Rauchen im Taxi ist nicht gestattet, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.
  4. Der Fahrgast haftete für Schäden, die er am Taxi schuldhaft verursacht.
  5. Wenn ein Fahrgast den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt, steht dem Taxiunternehmen offen, dem Fahrgast die Kosten der Reinigung in Rechnung zu stellen.
  6. Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Gepäckstücken. Sofern Platz vorhanden ist, liegt es im Ermessen des Fahrers, ob Gepäckstücke mitgenommen werden dürfen oder nicht. Vom Gepäck dürfen keine Gefahren für Fahrgäste oder Fahrpersonal ausgehen.
  7. Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal. Die Aufsicht über das mitgenommene Tier obliegt dem Fahrgast. Er haftet für alle Schäden, die durch das Tier bei dessen Beförderung verursacht werden.

§ 6 Kinder und Minderjährige

  1. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen zur Nutzung des ÖPNV-Taxis die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
  2. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.
  3. Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Die Taxifahrer haben das Recht, Altersnachweise der Fahrgäste anzufordern. Die Fahrt kann verweigert werden, wenn weder Altersnachweis noch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.

§ 7 Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrpersonal auszuhändigen. Fahrgäste, die etwas verloren haben, können sich bei dem entsprechenden Taxiunternehmen melden. 

§ 8 Beförderungsentgelt

Die Nutzung des ÖPNV-Taxi-Service erfolgt auf Basis des htv-Tarifes. Nutzer, die bereits eine Zeitkarte wie das Deutschlandticket oder das Deutschlandticket JugendBW besitzen, können das ÖPNV-Taxi ohne Zuzahlung nutzen. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer auf der App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt oder telefonisch mitgeteilt. 

§ 9 Zahlungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der Taxiunternehmen.
  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Barzahlung. Die Taxiunternehmen können Zahlungen per girocard, Kreditkarte etc. zulassen.

§ 10 Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit wird, außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur gehaftet, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 11 Sonstige Bestimmungen

  1. In Ergänzung zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Heidenheimer Tarifverbunds (htv).
  2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, beeinträchtigt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes.
  3. Die Nutzungsbedingungen können jederzeit ganz oder teilweise geändert werden. Die Fahrgäste werden über Änderungen in angemessener Zeit in Kenntnis gesetzt. Die Fahrgäste haben jederzeit die Möglichkeit ihr Nutzerkonto zu schließen.
  4. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Landkreis Heidenheim.
  5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Nutzende als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
  6. Für die Pflichten und Rechte in Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung und der Buchung des ÖPNV-Taxi-Angebots sowie der Registrierung wird auf die Nutzungsbedingungen unter Abschnitt A verwiesen.