Kontakt

Frau Annette Dittrich

Kreisarchivarin

Felsenstraße 36 (Haus B)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2294

Benutzung des Kreisarchivs

Blick durch eine Lupe auf alte Apothekenbriefe
Landratsamt Heidenheim

Das Kreisarchiv steht allen Interessierten offen. Wenn Sie Fragen zu regionalgeschichtlichen Themen haben, dann kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch! Termine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes sind nach Vereinbarung möglich.

Wie lässt sich das Archivgut nutzen?

Im Kreisarchiv erhalten Sie schriftlich und telefonisch Auskünfte zur Geschichte, Verwaltung und Kultur des Landkreises. Gerne können Sie auch persönlich vor Ort in unseren Beständen recherchieren. Eine Ausleihe dieser Archivalien und Bücher ist nicht möglich; sie können nur in den Räumen des Kreisarchivs benutzt werden.

Der überwiegende Anteil des Schriftguts vor etwa 1900 ist handschriftlich verfasst und erfordert Kenntnisse der alten Schriften wie Sütterlin und Kurrent.

Als Vorbereitung auf Ihren Besuch vor Ort können Sie den Benutzungsantrag ausfüllen. Das spart Zeit, da wir uns dann nicht mehr um diese Formalität kümmern müssen. Sie können den Benutzungsantrag aber auch gerne bei Ihrem Besuch im Kreisarchiv ausfüllen.

Hinweise zur Familienforschung

  • Die Akten und Amtsbücher der Gemeinden befinden sich in aller Regel vor Ort in den Archiven der Gemeindeverwaltungen.
  • Dies betrifft auch Personenstandsunterlagen (Geburts-, Ehe- und Sterberegister, ab 1876).
  • Ältere Kirchenbücher werden in der Regel beim Landeskirchlichen Archiv Stuttgart bzw. beim Diözesanarchiv Rottenburg aufbewahrt.

Weitere Hinweise zur Nutzung finden Sie auch in unserer Archivordnung (PDF) (24 KB) und dem Landesarchivgesetz (PDF).

Häufige Fragen (FAQ)

Entstehen für die Benutzung des Kreisarchivs Kosten?

Nein. Die Benutzung des Archivs ist für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Zwecke kostenfrei.

Brauche ich für den Besuch im Kreisarchiv einen Termin?

Ja. Um einen Arbeitsplatz zu garantieren und weil die Dokumente erst aus den Magazinräumen geholt werden müssen, muss ein Termin per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Muss ich immer einen Benutzungsantrag ausfüllen, auch bei Anfragen per Telefon oder E-Mail?

Nein, ein Benutzungsantrag muss nur ausgefüllt werden, wenn Nutzende selber in den Archivalien recherchieren wollen. Für Auskünfte per Telefon oder E-Mail ist kein Antrag nötig.

Kann ich Kopien bzw. Fotos von den Archivalien machen?

Ja, die Anfertigung von Fotografien der Archivalien für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch ist grundsätzlich gestattet.

Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Bei Unterlagen mit datenschutzrechtlichen Vorbehalten ist eine Rücksprache mit dem Archivpersonal erforderlich. Urheber- und Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte sowie anderweitige schutzwürdige Belange Dritter sind zu wahren.

Erhalte ich Hilfe beim Lesen von Texten in älteren Schriften?

Ja, im Rahmen der Möglichkeiten des Archivpersonals.

Kann ich Archivgut bzw. Findmittel im Internet recherchieren?

Noch nicht. Perspektivisch wird es möglich sein, selbstständig auf unserer Webseite in einem großen Teil der Archivgutbestände des Kreisarchivs zu recherchieren sowie ggf. vorhandene Digitalisate einzusehen. 

Wie kann ich die Bücher der Archivbibliothek nutzen?

Die Nutzung unserer Bibliothek erfolgt in der Regel durch die persönliche Einsichtnahme vor Ort in den Räumlichkeiten des Kreisarchivs oder alternativ durch schriftliche oder telefonische Anfragen. Ein Termin und eine Vorbestellung der gewünschten Bücher ist nötig. Eine Ausleihe ist nicht möglich.

Wie zitiere ich Archivgut in Veröffentlichungen korrekt?

Korrekte Zitierweise: Kreisarchiv Heidenheim, Bestandssignatur, [ggf. Bestandsname] und Archivaliensignatur. Falls rechtlich geboten, ist außerdem der Urheber anzugeben.