Benutzung des Kreisarchivs
Das Kreisarchiv steht allen Interessierten offen. Wenn Sie Fragen zu regionalgeschichtlichen Themen haben, dann kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch! Termine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes sind nach Vereinbarung möglich.
Wie lässt sich das Archivgut nutzen?
Im Kreisarchiv erhalten Sie schriftlich und telefonisch Auskünfte zur Geschichte, Verwaltung und Kultur des Landkreises. Gerne können Sie auch persönlich vor Ort in unseren Beständen recherchieren. Eine Ausleihe dieser Archivalien und Bücher ist nicht möglich; sie können nur in den Räumen des Kreisarchivs benutzt werden.
Der überwiegende Anteil des Schriftguts vor etwa 1900 ist handschriftlich verfasst und erfordert Kenntnisse der alten Schriften wie Sütterlin und Kurrent.
Als Vorbereitung auf Ihren Besuch vor Ort können Sie den Benutzungsantrag ausfüllen. Das spart Zeit, da wir uns dann nicht mehr um diese Formalität kümmern müssen. Sie können den Benutzungsantrag aber auch gerne bei Ihrem Besuch im Kreisarchiv ausfüllen.
Hinweise zur Familienforschung
- Die Akten und Amtsbücher der Gemeinden befinden sich in aller Regel vor Ort in den Archiven der Gemeindeverwaltungen.
- Dies betrifft auch Personenstandsunterlagen (Geburts-, Ehe- und Sterberegister, ab 1876).
- Ältere Kirchenbücher werden in der Regel beim Landeskirchlichen Archiv Stuttgart bzw. beim Diözesanarchiv Rottenburg aufbewahrt.
Weitere Hinweise zur Nutzung finden Sie auch in unserer Archivordnung (PDF) (24 KB) und dem Landesarchivgesetz (PDF).
Häufige Fragen (FAQ)
Entstehen für die Benutzung des Kreisarchivs Kosten?
Brauche ich für den Besuch im Kreisarchiv einen Termin?
Ja. Um einen Arbeitsplatz zu garantieren und weil die Dokumente erst aus den Magazinräumen geholt werden müssen, muss ein Termin per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Muss ich immer einen Benutzungsantrag ausfüllen, auch bei Anfragen per Telefon oder E-Mail?
Kann ich Kopien bzw. Fotos von den Archivalien machen?
Ja, die Anfertigung von Fotografien der Archivalien für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch ist grundsätzlich gestattet.
Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Bei Unterlagen mit datenschutzrechtlichen Vorbehalten ist eine Rücksprache mit dem Archivpersonal erforderlich. Urheber- und Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte sowie anderweitige schutzwürdige Belange Dritter sind zu wahren.