Kontakt Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi)
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2279
Fax 07321 321-2320

Kontakt Pflegekinderfachdienst

Pflegekinderfachdienst (PKD)
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2527
Fax 07321 321-2320

Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e. V.

Kindertagespflege Heidenheim
Bergstraße 28
89518 Heidenheim
Telefon 07321 924808

Kindertagespflege – Zuschuss beantragen

Zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gibt es neben der Betreuung in Einrichtungen die Tagespflege im eigenen Haushalt, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Die Tagespflege ermöglicht die Versorgung alternativ zu Kindertagesstätten (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) oder als Ergänzung zu einer Kindertageseinrichtung.

Die notwendige Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie deren Vermittlung erfolgt im Landkreis über den Verein für Kindertagespflege im Landkreis Heidenheim e. V.

Die Tagespflegeperson ist selbständig tätig und benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII vom Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt Heidenheim. Der Pflegekinderfachdienst des Fachbereichs erteilt die Betreuungserlaubnisse für Tagespflegepersonen.

Auf Antrag werden vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe die sogenannten laufenden Geldleistungen für qualifizierte Tagespflegepersonen gewährt. Für die Inanspruchnahme von Tagespflege wird ein Kostenbeitrag gegenüber den Eltern festgesetzt, der sich aus dem Einkommen und dem Betreuungsumfang ergibt.

Bei Fragen zur Förderung der Kindertagespflege können sich Eltern an die Wirtschaftliche Jugendhilfe wenden.