Kontakt

Verwaltung
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2601
Fax 07321 321-552602

Kontakt Tierkörpersammelstelle

Die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim erfolgt über:

Tierkörpersammelstelle Süßen
Donzdorfer Str. 72
73079 Süßen
(LANDKREIS GÖPPINGEN)
E-Mail
Telefon 07162 7349
Fax 07162 45049

Informationen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Wohin mit dem verstorbenen Heimtier? Was passiert mit toten Nutztieren? Können Abfälle aus Metzgereien und Gaststätten noch genutzt werden? Diese und viele weitere Fragen können Sie uns jederzeit stellen.

Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Verendete Tiere, Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft (Eier, Milch, Fleisch) sowie daraus zubereitete Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden. Von diesen Materialien können Krankheiten übertragen werden und Giftstoffe ausgehen, die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden. Zum Beispiel kann es durch die Verfütterung nicht entsprechend wärmebehandelter Speiseabfälle zur Verbreitung von Tierseuchen wie der Schweinepest kommen.

Tierische Nebenprodukte sind in verschließbaren Behältern zu lagern, die angemessen gebaut, einwandfrei instand gehalten und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Diese Behältnisse müssen entsprechend des Inhalts nach der jeweiligen Kategorie gekennzeichnet sein. Es werden die Kategorien 1, 2 und 3 unterschieden. Dieses Material muss mit blauer Farbe besonders gekennzeichnet, erfasst und gesondert gelagert und abgeholt werden. Abfallsammelräume müssen sauber und frei von Tieren und Schadnagern/Schädlingen gehalten werden. Lebensmittel dürfen durch tierische Nebenprodukte weder direkt noch indirekt kontaminiert werden.

Tierkadaver, Schlachtabfälle und oben genannte Lebensmittel sind über den zuständigen Zweckverband mit der entsprechenden Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen.Dabei gilt es die Meldepflicht einzuhalten, sobald tierische Nebenprodukte anfallen. Wenn tierische Nebenprodukte von der TBA abgeholt werden, müssen diese bis zur Abholung nach Kategorien und von anderen Abfällen getrennt sowie vor Witterungseinflüssen, Fremdzugriff und Schädlingen geschützt aufbewahrt werden.

Tod von Heimtieren

Tote Heimtiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Beseitigung kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • auf dem eigenen Grundstück: mindestens 50cm tief in der Erde, nicht im Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen
  • auf zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfe)
  • über Tierkrematorien


Hinweis: Der Landkreis Heidenheim ist fast gänzlich Wasserschutzgebiet!

Küchen- und Speiseabfälle

Küchen- und Speiseabfälle, insbesondere wenn sie Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, können eine Quelle für die Verbreitung von Seuchen sein. Dies bedingt einen sorgfältigen Umgang mit diesen Abfällen, um sicherzustellen, dass davon kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt ausgehen kann.

Entsorgung von gewerblichen Küchen- und Speiseabfällen (zum Beispiel Gastronomien)

Für die ordnungsgemäße Entsorgung der Küchen- und Speiseabfälle sind die Gewerbetreibenden als Abfallerzeuger verantwortlich. Die Entsorgung/Verwertung der Küchen- und Speiseabfälle muss durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen
erfolgen.

Bis zu ihrer Abholung durch das Entsorgungsunternehmen sollten die Küchen- und
Speiseabfälle hygienisch korrekt gelagert werden, unter Beachtung folgender Aspekte:

  • jahreszeitlich bedingte Temperaturen (Kälte,Hitze, Geruchsentwicklung)
  • anfallende Abfallmenge
  • Schadnager-/Schädlingsbekämpfung
  • Abgrenzung zur Lagerung/Behandlung von Lebensmitteln
  • Möglichkeit der Reinigung und Desinfektion der Lagerbehälter und des Lagerraums


Küchen- und Speiseabfälle aus dem Privathaushalt

Kleine Mengen von Abfällen tierischer Herkunft (zum Beispiel Wurst, Eier, Milchprodukte, Fisch), egal ob roh oder gekocht, dürfen grundsätzlich über den Restmüll (Hausmüll) oder über spezielle Verwertungsfirmen entsorgt werden. Die Abfälle tierischer Herkunft sollten nicht über den Kompost oder Biomüll beseitigt werden.

Für rohe Abfälle, die keine tierischen Bestandteile enthalten (zum Beispiel Salat, Gemüse oder ähnliches), empfiehlt sich die Entsorgung über den Biomüll oder die Eigenkompostierung.

Verbote

  • Es ist verboten Küchen- und Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern. Dies gilt sowohl für Abfälle aus dem eigenen Haushalt als auch für solche aus gewerblichen Betrieben.
  • Die Abgabe von Küchen- und Speiseabfällen an private Tierhalter ist nicht gestattet.
  • Es ist nicht zulässig, gewerblich anfallende Speisereste über den Restmüll zu beseitigen.