Abfall - Informationen und Hinweise
Jede Bürgerin, jeder Bürger und jeder Betrieb ist verpflichtet, seine Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht überwacht als untere Abfallbehörde die verschiedenen Abfallströme, insbesondere die Entsorgung und den Transport. Auch die ordnungsgemäße Beseitigung von unerlaubten Abfallentsorgungen und die sich daraus ergebende Einleitung von Bußgeldverfahren gehört zu den Aufgaben.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hebt die Bedeutung der Abfälle als zukünftige Rohstoffe hervor. Hierfür wurde vom Gesetzgeber die fünfstufige Abfallhierarchie festgelegt:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Seit Inkrafttreten des KrWG gelten unter anderem folgende Bestimmungen:
Dabei gilt, dass folgende Abfälle von den gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen nach § 18 KrWG ausgeschlossen sind:
- Abfälle zur Beseitigung (zum Beispiel Hausmüll)
- gemischte Abfälle (zum Beispiel Sperrmüll)
- gefährliche Abfälle (zum Beispiel Elektrogeräte, Weißgeräte, Autobatterien und Batterien)
Zur Sicherstellung einer hochwertigen Verwertung werden Elektrogeräte getrennt vom Siedlungsabfall erfasst. Hierfür stehen Privatpersonen verschiedene Sammelstellen zur Verfügung.Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim für die Sammlung und Entsorgung der Abfälle (Gelber Sack, Schwarze Tonne, Bio-Tonne) im Landkreis zuständig.Auskunft und Beratung zur Entsorgung der Abfälle aus den Privathaushalten erhalten Sie schriftlich oder telefonisch beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender und Abfallarten.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie zum Beispiel Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) einschließlich der EWR-Staaten und der Schweiz ist die grenzüberschreitende Ein- beziehungsweise Ausfuhr von Abfällen erlaubt. Dafür müssen die jeweiligen Verfahrensvorschriften beachtet werden. Während für grünen Abfall Informationspflichten bestehen, ist bei gelben Abfällen das Notifizierungsverfahren zu beachten. Wichtig zu beachten ist in jedem Fall: Ein- und Ausfuhren von Abfällen dürfen nur über bestimmte Zollstellen abgewickelt werden.
