Kontakt

Gesundheits- und Versorgungsverwaltung
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2649
Fax 07321 321-2640

Formulare

Entschädigungsrecht – Informationen und Leistungen

Das Soziale Entschädigungsrecht regelt die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen einer oder eines Beschädigten.

Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechtes erbringt der Fachbereich Gesundheit insbesondere Rentenleistungen der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung und Leistungen der Kriegsopferfürsorge aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen:

Bundesversorgungsgesetz (BVG) – Kriegsopferversorgung

Dieses Gesetz regelt die wichtige Aufgabe der Versorgung der Kriegsopfer des Zweiten Weltkrieges. Das Bundesversorgungsgesetz trat am 1.10.1950 in Kraft und ist nach ständigen Aktualisierungen das Leitgesetz des Sozialen Entschädigungsrechtes.

Versorgung Zivildienstleistender

Wenn ein Dienstpflichtiger durch den Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält er nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag eine Versorgungsleistung.

Opfer von Gewalttaten

Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch einen vorsätzlichen rechtswidrigen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder die Hinterbliebene von Personen sind, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind. Gerne bieten wir Ihnen weitere Informationen zur Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

Entschädigung von Impfopfern

Wer durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer zuständigen Behörde empfohlene Impfung (zum Beispiel Pockenimpfung, Polioimpfung) eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann Ansprüche auf Versorgungsleistungen prüfen lassen. Dies gilt auch bei einer Corona-Schutzimpfung.

SED-Unrecht

Opfer rechtsstaatswidriger straf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) in der Zeit vom 08.05.1945 bis 02.10.1990, die infolge der Freiheitsentziehung beziehungsweise durch die Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag eine Versorgungsleistung.

Nach den Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechtes können Leistungen an Beschädigte sowie an deren Hinterbliebene in Betracht kommen. Bei der Klärung der Fragen, ob und welche Ansprüche Sie nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.