Kontakt

Frau Linda Beer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2719

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Klimamobilitätsplan finden Sie unter:

Logo Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Die Vorbereitungsplanung des Klimamobilitätsplans wird vom Land Baden-Württemberg gefördert.

Klimamobilitätsplan für den Landkreis Heidenheim

Ein Klimamobilitätsplan ist ein strategisches Konzept, um den Verkehr klimafreundlicher zu gestalten. In der Planung werden Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität, wie der Ausbau von Radverkehr und ÖPNV, Förderung von Fußverkehr und Elektromobilität, sowie zur Verkehrsberuhigung dargestellt. Alle im Landkreis Heidenheim relevanten Verkehrsmittel (u. a. Kfz-Verkehr, ÖPNV, Radverkehr) werden gebündelt betrachtet und Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen daraus entwickelt. Das Ziel der Planung ist, eine nachhaltige Mobilität zu schaffen, welche die Lebensqualität in den Kommunen des Landkreises verbessert, Lärm und Abgase senkt und gleichzeitig die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 2010 senkt. Rechtlich verankert ist das Instrument des Klimamobilitätsplans in § 28 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg.

Vorbereitungsplanung des Klimamobilitätsplans

Der Landkreis Heidenheim befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung eines Klimamobilitätsplans. Diese Phase umfasst neben der Datenerhebung insbesondere die Erstellung eines intermodalen Verkehrsmodells. Ein intermodales Verkehrsmodell simuliert verschiedene Verkehrsszenarien mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, mit dem Ziel, die CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 erreichbar zu machen, und ist Grundlage für den späteren Klimamobilitätsplan.

Zusammenarbeit mit den Kommunen 

Die Vorbereitungsplanung sowie später die Erstellung des Klimamobilitätsplans erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landkreises Heidenheim. Alle 11 Kreiskommunen haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, den Landkreis beim Prozess des Klimamobilitätsplans zu unterstützen. Die Kommunen erhalten für die Umsetzung von Maßnahmen, die im Klimamobilitätsplan enthalten sind, eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 % durch das Land gemäß Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).

Öffentlichkeitsbeteiligung

Um den vielfältigen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen im Landkreis Heidenheim gerecht zu werden, wird begleitend zur Erstellung des Klimamobilitätsplans die Öffentlichkeit über verschiedene Formate an der Erarbeitung des Plans beteiligt werden. Über die entsprechenden Formate und Termine wird das Landratsamt rechtzeitig informieren.