Kindertagespflege – Zuschuss beantragen
Zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gibt es neben der Betreuung in Einrichtungen die Tagespflege im eigenen Haushalt, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Die Tagespflege ermöglicht die Versorgung alternativ zu Kindertagesstätten (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) oder als Ergänzung zu einer Kindertageseinrichtung.
Die notwendige Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie deren Vermittlung erfolgt im Landkreis über den Verein für Kindertagespflege im Landkreis Heidenheim e. V.
Die Tagespflegeperson ist selbständig tätig und benötigt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch VIII vom Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt Heidenheim. Der Pflegekinderfachdienst des Fachbereichs erteilt die Betreuungserlaubnisse für Tagespflegepersonen.
Auf Antrag werden vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe die sogenannten laufenden Geldleistungen für qualifizierte Tagespflegepersonen gewährt. Für die Inanspruchnahme von Tagespflege wird ein Kostenbeitrag gegenüber den Eltern festgesetzt, der sich aus dem Einkommen und dem Betreuungsumfang ergibt.
Bei Fragen zur Förderung der Kindertagespflege können sich Eltern an die Wirtschaftliche Jugendhilfe wenden.