Baulasten

Durch die Übernahme einer Baulast kann der Grundstückseigentümer für ein anderes Grundstück ein baurechtliches Hindernis beseitigen, beispielsweise Erschließungs-, Anbau- oder Abstandsflächenbaulast. Diese werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.

Erforderliche Unterlagen

Formlose Übernahmeerklärung mit Einreichung der Antragsunterlagen sowie im Verfahrensgang ausgefülltes, von allen Beteiligten (Baulastübernehmer, Baulastbegünstigter) unterschriebenes durch die untere Baurechtsbehörde übermitteltes Formular

Kosten

Zeitgebühr: 14 Euro je angefangene Viertelstunde

Rechtsgrundlage

§ 71 Landesbauordnung (LBO)

Kontakt

Bauen
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1321, 07321 321-1366
Fax 07321 321-1320