Altlasten und Bodenschutz - Informationen und Hinweise

Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verfolgt das Ziel, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern. Der gesetzliche Schutz erstreckt sich dabei auf alle Bodenfunktionen, wie beispielsweise die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Bodens. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen über die Bewältigung von eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Altlasten. Bei den Altlasten unterscheidet man zwischen Altablagerungen (zum Beispiel ehemalige Müllkippen der Gemeinden) und Altstandorten (zum Beispiel Industriebrachen).

Umgang mit Boden

Die Böden unserer Natur- und Kulturlandschaft kommen in großer Vielfalt vor. Als Teil des Ökosystems übernehmen die Böden wichtige Funktionen: Sie sind Lebensraum für Bodenorganismen, Standorte für Pflanzen, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt und Filter für Schadstoffe.

Bei der Bodennutzung sind die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und die Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource zu erhalten.

Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:

  • Mit Boden ist sparend und schonend umzugehen.
  • Bodenabträge sind durch standortangepasste Nutzung zu vermeiden.
  • Der standorttypische Humusgehalt ist durch ausreichende Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität zu erhalten.

Schädliche Bodenverunreinigung

Schädliche Bodenverunreinigungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§ 2 Absatz 3 Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG). Jeder der auf den Boden einwirkt, ist verpflichtet, schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden (§ 4 Absatz 1 BBodSchG). Grundstückseigentümer sind verpflichtet, gegen schädliche Bodenveränderungen Vorsorge zu treffen (§ 4 Absatz 2 BBodSchG).
 

Für den Boden ergeben sich zahlreiche Gefährdungen, zum Beispiel:

  • Flächenverbrauch durch Bebauung und Verkehrswegebau
  • Veränderung der natürlichen Beschaffenheit von Böden durch Schadstoffeintrag und Bodenverdichtung
  • Verlust von Bodensubstanz durch Bodenerosion


Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sind die Belange des Bodenschutzes in besonderem Maße zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob

  • die Flächeninanspruchnahme des Projektes bedarfsgerecht ist und ob eine Realisierung des Projektes mit einer geringeren Flächeninanspruchnahme,
  • eine Wiedernutzung beispielsweise von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen,
  • eine Nutzung von Baulücken oder
  • die Inanspruchnahme weniger wertvoller Böden

möglich ist.

Kontakt

Wasser, Boden, Altlasten (Technik)
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1325
Fax 07321 321-1320