Kraftfahrzeug - Halterwechsel

Halterwechsel - Fahrzeug ist im Landkreis Heidenheim zugelassen

Das Fahrzeug war bisher im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter oder eine andere Fahrzeughalterin umgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
  • Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kennzeichenschilder
    • wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und die Kennzeichen übernommen werden oder

    • wenn das Fahrzeug zugelassen ist und auf die Schilder neue Plaketten mit Sicherheitscode aufgebracht werden sollen
    • wenn das Fahrzeug zugelassen ist und Sie ein anderes Kennzeichen wünschen
  • bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers oder der Firmaninhaberin und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für eine Umschreibung innerhalb des Landkreises Heidenheim beträgt 19,90 Euro bis 35,70 Euro.

Halterwechsel - Fahrzeug war nicht oder ist nicht im Landkreis Heidenheim zugelassen

Das Fahrzeug war bisher nicht im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter oder eine andere Fahrzeughalterin im Landkreis Heidenheim umgeschrieben.

Seit 01.10.2019 haben Fahrzeughalter und -halterinnen die Wahl, das bisherige Kennzeichen beizubehalten, sofern das Fahrzeug noch zugelassen und nicht außer Betrieb gesetzt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
  • Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kennzeichenschilder
    • wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein neues Kennzeichen beantragt wird
  • bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers oder der Firmaninhaberin und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühr für eine Umschreibung aus einem anderen Landkreis beträgt 26,80 Euro bis 36,60 Euro. Da die Gebühr von unterschiedlichen Tatbeständen abhängt, können wir Ihnen hier keine genaueren Angaben machen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gerne können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Kontakt/Hinweise/Termine Kfz-Zulassungsbehörde

Kfz-Zulassungsbehörde
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-2416
Fax 07321 321-552030
Montag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
14:00 - 15:30 Uhr (Ausgabe bis 16:00 Uhr)
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
14:00 - 17:00 Uhr (Ausgabe bis 17:30 Uhr)
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
jeden 1. und 3. Samstag im Monat
nur nach Terminvereinbarung:
09:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)

Onlineantrag und Formulare

Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.