Kreisarchiv

Das Kreisarchiv macht seit 1985 Unterlagen zur Geschichte des Landkreises Heidenheim für die Öffentlichkeit nutzbar. Dazu werden hauptsächlich die Akten des Landratsamtes gesammelt, bearbeitet und zur Nutzung bereitgestellt.
Wenn Sie über die Geschichte des Landkreises forschen wollen, Ihren Vorfahren auf die Spur kommen möchten oder andere historische Fragen haben: Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne. Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes ist die Benutzung des Kreisarchivs auch nach Vereinbarung möglich. Um Voranmeldung per E-Mail oder Telefon wird gebeten.
Im Kreisarchiv befinden sich Akten, Pläne, Urkunden, Amtsbücher und vieles mehr. Diese Archivalien reichen teilweise bis 1675 zurück, der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem 19. und 20. Jahrhundert. Eine kleine Handbibliothek zur Landes-, Kreis- und Ortsgeschichte sowie die gesammelten Amts- und Gesetzblätter ergänzen das Archivgut.
Gerne bieten wir Ihnen weitere Informationen zu folgenden Punkten:
Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann das Archiv benutzen?
Jede Person kann das Kreisarchiv zu amtlichen, wissenschaftlichen und privaten Zwecken nutzen (sog. Jedermannsrecht). Geregelt wird die Nutzung durch das Landesarchivgesetz (PDF), die Archivordnung (PDF) (24 KB) und andere Rechtsvorschriften, die den Daten- und Geheimschutz gewährleisten. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie unter Archivnutzung.
Entstehen für die Benutzung des Kreisarchivs Kosten?
Brauche ich für den Besuch im Kreisarchiv einen Termin?
Ja. Um einen Arbeitsplatz zu garantieren und weil die Dokumente erst aus den Magazinräumen geholt werden müssen, muss ein Termin per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Kann ich alle Archivalien benutzen?
Ja, grundsätzlich können alle Archivalien eingesehen werden, die keiner Schutzfrist mehr unterliegen.
Schutzfristen verhindern die Archivaliennutzung zum Schutz der betroffenen Personen. Es gibt drei Arten von Schutzfristen:
- allgemeine Schutzfrist (30 Jahre)
- Schutzfrist für Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt (60 Jahre)
- Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut (10 Jahre nach Tod, 90 Jahre nach Geburt oder 60 Jahre, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr bekannt sind)
Kann ich Fotos von den Archivalien machen?
Ja, die Anfertigung von Fotografien der Archivalien für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch ist grundsätzlich gestattet.
Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Bei Unterlagen mit datenschutzrechtlichen Vorbehalten ist eine Rücksprache mit dem Archivpersonal erforderlich. Urheber- und Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte sowie anderweitige schutzwürdige Belange Dritter sind zu wahren.
Kann ich hier auch Bauakten für meine Immobilie einsehen?
Für Bauakten Ihrer Immobilien – auch ältere – ist das Bauamt zuständig. Senden Sie Ihre Anfrage an Bauamt@Landkreis-Heidenheim.de.
Wenn Sie historische oder forschungsbezogene Fragen zu Gebäuden haben, sind sie beim Kreisarchiv an der richtigen Stelle.
Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich natürlich einfach an das Kreisarchiv wenden. Wir bearbeiten Ihren Antrag oder verweisen Sie ggf. an unsere Kolleginnen und Kollegen im Bauamt.