Das Veterinäramt informiert über die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease)
Hinweis auf Impfverpflichtung
Seit Ende Februar 2026 sind in mehreren kommerziellen Geflügelbeständen und auch in privaten Geflügelkleinhaltungen in Bayern und Brandenburg Fälle von Newcastle Disease aufgetreten. Im Landkreis Heidenheim sind bisher keine Geflügelhaltungen betroffen.
Die Newcastle Disease äußert sich als Allgemeinerkrankung des Geflügels mit hoher Sterblichkeit bei ungeimpften Tieren. Hühner und Puten zeigen je nach Alter überwiegend respiratorische (Atemnot, blauer Kamm), zentralnervöse oder viszerale Störungen (Durchfall). Der Erreger ist hoch ansteckend. Nach einer Inkubationszeit von bis zu 6 Tagen tritt bei Legehennen ein Leistungsabfall in Form von Einstellen der Legetätigkeit ein. Verdächtige Symptome in Geflügelhaltungen im Landkreis sind umgehend dem Veterinäramt unter veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de oder Tel. 07321-3212601 zu melden.
Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim weist darauf hin, dass für Hühner und Puten eine generelle Impfverpflichtung besteht. Hühner- und Putenhalter sollten unbedingt den Impfschutz ihrer Tiere überprüfen und die Impfintervalle einhalten. Die vom Tierarzt ausgestellten Impfnachweise sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren. Beim Kauf von Geflügel sollte auf die Abgabe einer Kopie dieser Impfbestätigung geachtet werden.
Die Newcastle Disease wird mit den gleichen Maßnahmen wie die Geflügelpest bekämpft. Zum Schutz der Geflügelbestände ist deshalb die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sehr wichtig. Ohnehin gilt die „Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken“ des Ministeriums Ländlicher Raum unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Vögel. Diese ist unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/oeffentliche-bekanntmachungen einzusehen.
Weitere Informationen und Merkblätter zum Thema finden sich unter anderem auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de, der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin unter https://stiko-vet.fli.de oder der Tierseuchenkasse unter www.tsk-bw.de.
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