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Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2297
Fax 07321 321-2211
Frau Diana Prutzer
Felsenstraße 36 (Haus A)
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Der Pflegestützpunkt des Landkreises informiert über den Weg zu einem Pflegegrad

Ob es eine chronische Erkrankung, ein Schlaganfall, ein schwerer Unfall oder eine beginnende Demenzerkrankung ist: Pflegebedürftig kann jeder und jede werden. Um sicherzustellen, dass Betroffene die bestmögliche Unterstützung erhalten, sind einige wichtige Schritte zu beachten.

Das sind die ersten Schritte auf dem Weg zu einem Pflegegrad:
 
1. Antrag stellen
Um einen Pflegegrad und damit finanzielle Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist es erforderlich bei der Pflegekasse (Krankenkasse = Pflegekasse) einen Antrag zu stellen. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg (MD), mit einem Gutachten die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen Pflegegrad zu empfehlen. Die Einstufung wird auf Grundlage des Gutachtens des MD vorgenommen.

2. MD-Besuch vorbereiten
Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ist entscheidend. Es ist ratsam, sich vor dem Termin Notizen zu machen, in welchen Bereichen des täglichen Lebens die Hilfe einer anderen Person benötigt wird.


3. Entscheidung über die Art der Pflege
Die Pflegekasse sollte darüber informiert werden, ob die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgen soll. Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige, können ergänzend verschiedene Hilfsangebote in Anspruch genommen werden, wie ambulante Pflegedienste, Nachbarschaftshilfen, Betreuungsdienste oder Tagespflegeeinrichtungen.


4. Pflegeschulung
Ist die Pflege zu Hause vorgesehen, können pflegende Angehörige eine Pflegeschulung in Anspruch nehmen. Solche Schulungen werden von ambulanten Pflegediensten individuell in der eigenen Häuslichkeit angeboten oder bei vielen Pflegekassen auch online. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen.


5. Beratung nutzen
Um optimal auf die Begutachtung vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei erhalten Betroffene und Angehörige wertvolle Informationen zur Begutachtung sowie einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und verschiedene Versorgungsmöglichkeiten.

178/2025

(Erstellt am 03. November 2025)