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Fahrzeugzulassung auch im Landkreis Heidenheim nun vollständig digitalisiert

Bundesweite Umsetzung der i-Kfz Stufe 4 bringt weitere Neuerungen mit sich

Durch die am 1. September in Kraft getretene neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 können Fahrzeuge ab sofort vollständig automatisiert und vereinfacht online an-, ab- oder umgemeldet werden. Ermöglicht wird die elektronische Anmeldung von Fahrzeugen mit der i-Kfz Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Dadurch soll die Digitalisierung in der Verwaltung weiter vorangetrieben werden und für Bürgerinnen und Bürger die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter gestaltet werden.

Mit dem i-Kfz-Verfahren, das ab sofort auch im Landkreis Heidenheim möglich ist, können alle Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online zulassen. Die Umsetzung der Stufe 4 ermöglicht es den Fahrzeughaltern nun unmittelbar nach der Online-Zulassung das Fahrzeug im Straßenverkehr zu nutzen. Zwar werden die Stempelplaketten für die Nummernschilder weiterhin per Post zugeschickt, während der Übergangsfrist genügt jedoch die digitale Zulassungsbescheinigung als Nachweis. Zudem können durch die Umsetzung der i-Kfz Stufe 4 erstmals auch juristische Personen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen und Zulassungsvorgänge über das i-Kfz-Portal abwickeln.

Der Link für die Online-Zulassung ist auf der Internetseite der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Heidenheim unter www-landkreis-heidenheim.de zu finden. Zudem gibt es weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung durch i-Kfz auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter www.bmdv.bund.de.

153/2023

(Erstellt am 05. September 2023)