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Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
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Fax 07321 321-2211
Frau Diana Prutzer
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Freiwillige für Hornissenberatung gesucht

Das Landratsamt Heidenheim sucht interessierte Freiwillige, die sich für den Schutz von Hornissen engagieren möchten.

Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, sie dürfen nicht getötet und ihre Nester nicht beseitigt werden. Ein Zusammenleben mit Hornissen ist unter Beachtung bestimmter Verhaltensregeln in der Regel problem- und gefahrlos möglich. Allerdings sind viele Bürgerinnen und Bürger besorgt, wenn Hornissen in direkter Nachbarschaft nisten. In diesen Fällen können ehrenamtliche Hornissenbauftragte zu Rate gezogen werden. Diese informieren die Betroffenen, ermitteln gegebenenfalls vor Ort potenzielle Konflikte, suchen in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes nach Lösungen und führen, wenn erforderlich, auch Maßnahmen wie z. B. die Umsiedlung des Nests durch.

Derzeit sucht das Landratsamt Heidenheim engagierte Personen, die sich zum ehrenamtlichen Hornissenberater ausbilden lassen möchten. Die nächste Schulung erfolgt Mitte April im Rahmen eines zweitägigen Qualifikationsseminars der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg. Künftige Hornissenberater sollten zuverlässig sein, über ein gutes Einfühlungsvermögen verfügen und möglichen Konflikten konstruktiv begegnen. Darüber hinaus sollten sie einen Führerschein der Klasse B besitzen.

Die zur Ausübung der Funktion nötigen Arbeitsmaterialien und Schutzanzüge werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Des Weiteren kann eine Aufwandsentschädigung für die erfolgten Einsätze und die Vergütung der gefahrenen Kilometer nach den Grundlagen des Landesreisekostengesetzes erfolgen.

Interessierte Personen können sich mit der Unteren Naturschutzbehörde per Email an naturschutz@landkreis-heidenheim.de oder telefonisch unter Tel 07321-321 1371 in Verbindung setzen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl des Vorbereitungskurses, wird um Rückmeldung bis spätestens zum 4. März 2024 gebeten.

32/2024

(Erstellt am 19. Februar 2024)