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Geflügelpest im Landkreis Dillingen nachgewiesen: Landkreis Heidenheim errichtet Restriktionszonen

In einem Nutz-/Hausgeflügelbestand mit knapp 20.0000 Tieren im westlichen Landkreis Dillingen a.d.Donau ist die sogenannte Geflügelpest nachgewiesen worden. Das Veterinäramt des Landkreises Dillingen hat Sofortmaßnahmen ergriffen und die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Tötung der Tiere des betroffenen Bestandes veranlasst.

Um den betroffenen Betrieb werden gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben Restriktionszonen festgelegt, von denen der Landkreis Heidenheim betroffen ist. Der Landkreis hat daher eine Schutzzone (Radius 3000 m – Ballmertshofen + Rappenmühle) sowie eine größere Überwachungszone (Radius 10.000 m – Dischingen, Eglingen, Randbereiche Giengen, Nattheim mit den Ortsteilen Fleinheim und Wahlberg, Hermaringen) eingerichtet. Diese Karte visualisiert die Restriktionszonen. (1,1 MB)

In der Schutzzone liegen 11 Betriebe mit ca. 400 Stück Geflügel. Diese Geflügelhalter wurden vom Veterinäramt des Landkreises Heidenheim aufgesucht und über das weitere Vorgehen und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert. In der Überwachungszone liegen 117 Betriebe mit ca. 38.000 Stück Geflügel. Hier wird es eine Fortsetzung der Betriebsbesuche sowie die Beprobung der Tierbestände durch das Veterinäramt geben.

Fälle von Geflügelpest sind im Landkreis Heidenheim aktuell nicht aufgetreten, alle Tierbestände waren bislang bei der Kontrolle unauffällig. Um die weitere Seuchenausbreitung zu vermeiden, erlässt das Landratsamt des Landkreises Heidenheim voraussichtlich noch heute eine Allgemeinverfügung. Diese besagt insbesondere, dass eine Aufstallungspflicht für sämtliche Vögel innerhalb der Schutzzone und der Überwachungszone angeordnet wird. Darüber hinaus sind die in der Überwachungszone gelegenen geflügelhaltenden Betriebe aufgefordert, ihr Bestandsregister und die Produktionszahlen (Anzahl der pro Tag gelegten Eier/Veränderung der Tierzahl) per E-Mail an das Veterinäramt an veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de zu senden. Es wird aber zurzeit keine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis geben. Die Allgemeinverfügung ist nach Erlass auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heidenheim.de/aktuelles/oeffentliche+bekanntmachungen+und+oeffentliche+bekanntgaben (hier unter Allgemeinverfügungen) einsehbar.

Das Veterinäramt des Landkreises Heidenheim verweist zudem auf die grundsätzliche Meldepflicht für jegliche Art von Geflügelhaltung ab dem ersten Tier. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Die Haltung kann mit dem „Antrag für die Registrierung von Tierhaltungen“ (in die Suche unter www.landkreis-heidenheim.de eingeben) dem Veterinäramt gemeldet werden.

Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen, beziehungswiese tote Wildvögel auffinden, sollten diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen bzw. Funde dem Veterinäramt des Landkreis Heidenheim (Tel. 07321 321-2605; E-Mail: veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de) melden. Auch ein Kontakt von Hunden mit toten oder kranken Vögeln sollte vermieden werden.

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ((MLR) unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/ sowie des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ zu finden.

05/2024

(Erstellt am 10. Januar 2024)