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Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
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Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410
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Bauen
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Übergeordnete Dienststellen
Bau, Umwelt und GewerbeaufsichtLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
Formulare und Onlinedienste
- ab 1. Juli 2015: Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 (neu) des Landes
Die Formulare finden Sie unter Nachweise. - Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung - Antrag auf Ausstellung (PDF)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohneigentumsgesetz - Merkblatt (PDF)
- Anerkennung der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung, Zulassung (PDF)
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Gemehmigung (PDF)
- Baubeschreibung (PDF)
- Baubeschreibung Werbeanlage (PDF)
- Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung. - Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (PDF)
- Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Mitteilung über Bauleiterbestellung (PDF)
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)