Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim aufgrund akuter Waldbrandgefahr gesperrt
Das Landratsamt Heidenheim informiert, dass die Grill- und Feuerstellen im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Waldrand aufgrund von akuter Waldbrandgefahr im Landkreis Heidenheim gem. § 78 i.V.m. § 83 Landeswaldgesetz gesperrt sind.
Der aktuelle Stand, wann die Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim gesperrt und wann sie wieder geöffnet sind, findet sich unter www.landkreis-heidenheim.de/grillstellen.
76/2026
