Kontakt

Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2297
Fax 07321 321-2211
Frau Diana Prutzer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2202
Fax 07321 321-2211

Der Pflegestützpunkt informiert zum Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern liegt bei der Pflegekasse auf Abruf bereit. Wird der Betrag monatlich nicht abgerufen, spart er sich bei der Pflegekasse an und kann dann zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

Dabei ist wichtig: Die Leistungen sind zweckgebunden und können unterschiedlich genutzt werden. Zum Beispiel für haushaltsnahe Dienste (Putzen, Aufräumen, Kochen, Einkaufen etc.), stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Arzt.

Wenn ein Dienst mit diesen Leistungen beauftragt wird, muss er eine spezielle Anerkennung haben, damit mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann. Eine Liste der anerkannten Dienstleister gibt es beim Pflegestützpunkt oder bei der zuständigen Pflegekasse. Die Originalrechnung des Anbieters muss dann bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Erbringen Ehrenamtlich-Einzelhelfende (Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Personen) Betreuungs- und/oder Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag, können unter bestimmten Voraussetzungen auch diese Leistungen über den Entlastungsbetrag bezahlt werden. Abrechnungsformulare können bei der Pflegekasse angefordert werden.

Alternativ kann auch der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung der Tages- und Kurzzeitpflege teilweise erstattet werden.

Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim

165/2025

(Erstellt am 06. Oktober 2025)