Kontakt

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410

Hundesteuer

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg