Kontakt

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410

Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber

Wenn Sie bestimmte Personengruppen einstellen, Entlassungen vermeiden oder die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Lohnzuschüssen und der Übernahme von Kosten in Anspruch zu nehmen.

Zu den wichtigsten Förderungen zählt beispielsweise der Eingliederungszuschuss bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen.

Weitere wichtige Leistungen, die Ihre Beschäftigten erhalten können, sind:

  • Kurzarbeitergeld
  • für bestimmte Wirtschaftszweige in der Schlechtwetterzeit: Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
  • Insolvenzgeld

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

02.02.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg