Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Fragen, Ärger, Stress, Sorgen?
Hier ist der richtige Ort für Rat und Unterstützung in Fragen der Erziehung und bei Problemen in der Familie, wenn’s nicht mehr weitergeht. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, hören zu und suchen nach gemeinsamen Wegen.
Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht – auch Ämtern gegenüber.
Wer sich an uns wenden kann:
- Familien in all ihrer Vielfalt (Kernfamilien, Trennungsfamilien, Alleinerziehende/ getrennt Erziehende, Familien mit einem Kind mit Behinderung, Patchwork- und Regenbogenfamilien …)
- Kinder und Jugendliche
- junge Erwachsene bis 27 Jahre
Hinweis: Mitarbeitende der Beratungsstelle bieten Kurse für Kinder aus Trennungsfamilien an. Haben Sie Interesse? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Angebote.
Wir beraten bei:
- allgemeinen Erziehungsfragen und damit zusammenhängenden Unsicherheiten
- Streit und Konflikten im familiären Kontext
- Trennung/Scheidung (z. B. Umgangs- und Sorgerechtsfragen)
- emotionalen Schwierigkeiten (z. B. Ängsten, Wut, Selbstwert)
- Schwierigkeiten im Verhalten (z. B. in verschiedenen Entwicklungsphasen, im sozialen Miteinander)
- Schwierigkeiten im Kindergarten/in der Schule
Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene
Egal, worum es geht: Um Liebe, Ausbildung, Medien oder etwas anderes – wir nehmen Dich und Deine Fragen ernst!
Vielleicht steckst Du in einer schwierigen Situation und weißt nicht weiter?
Anrufen und Termin vereinbaren – oder erstmal die Online-Beratung ausprobieren.
Das Team – wer wir sind
Wir sind ein interdisziplinäres Team aus pädagogisch und psychologisch ausgebildeten Fachkräften mit unterschiedlichen Zusatz- und Weiterbildungen.
Insoweit erfahrene Fachkraft
Wir beraten und unterstützen als insoweit erfahrene Fachkräfte gem. §§ 8a (4) und 8b (1) SGB VIII Institutionen und Personen, die Kontakt mit Kindern haben, wenn der Verdacht auf eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen besteht. Neben einer umfassenden Gefährdungseinschätzung ist es auch Inhalt der Beratung, weitere Schritte und Angebote zu entwickeln, um das Kindeswohl sicherzustellen. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt stets in anonymisierter Form. Die Verantwortung für die Schritte nach der Einschätzungsberatung verbleibt bei der beratenden Institution oder Person.
