Kontakt/Hinweise/Termine Kfz-Zulassungsbehörde

Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsbehörde

Kfz-Zulassungsbehörde
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Telefon 07321 321-2416
Fax 07321 321-552030
Montag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
14:00 - 15:30 Uhr (Ausgabe bis 16:00 Uhr)
Dienstag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
Mittwoch 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
Donnerstag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
14:00 - 17:00 Uhr (Ausgabe bis 17:30 Uhr)
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)
jeden 1. und 3. Samstag im Monat
nur nach Terminvereinbarung (bitte beachten Sie, dass die Kfz-Zulassungsbehörde am 02.11.2024 und 16.11.2024 keine Termine zur Verfügung stellen kann):
09:30 - 11:30 Uhr (Ausgabe bis 12:00 Uhr)

Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

Sie benötigen Ersatz, wenn

  • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
  • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.

Verfahrensablauf

Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/ Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
  • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
    Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 3,80 - 8,10

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

Bearbeitungsdauer

in der Regel sofort

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg